Tarife & Kosten

Transparente Kosten. Klare Abrechnung. Persönliche Beratung.

Bei Novara Spitex wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Die Tarife für kassenpflichtige Pflegeleistungen sind gesetzlich geregelt und gelten für alle anerkannten Spitex-Organisationen.

Wir informieren Sie verständlich darüber, welche Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden, welche Kostenbeteiligung für Sie anfällt und welche Leistungen privat oder über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden können.

Bei Fragen zu Tarifen, Versicherungsleistungen oder zur Abrechnung beraten wir Sie gerne persönlich und helfen Ihnen, die für Ihre Situation relevanten Kosten transparent nachzuvollziehen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Mit Spitexverordnung
Abklärung, Beratung und Koordination
CHF 76.90pro Stunde
Untersuchung und Behandlung
CHF 63.00pro Stunde
Grundpflege
CHF 52.60pro Stunde
Gesetzliche Patientenbeteiligung
max. CHF 15.35pro Tag

Die Pflegeleistungen werden im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch die Krankenkasse vergütet. Grundlage ist der individuell ermittelte Pflegebedarf, der ärztlich bestätigt wird. Franchise und Selbstbehalt werden von der versicherten Person getragen.

Nicht kassenpflichtige Leistungen

Was privat oder über die Zusatzversicherung läuft

  • Hauswirtschaftliche Leistungen
  • Betreuung und Präsenz über die Pflege hinaus
  • Begleitung zu Terminen und Besorgungen
  • Individuelle Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt sind, können bei entsprechender Zusatzversicherung übernommen werden. Ist keine Zusatzversicherung vorhanden, werden diese Kosten von der Klientin oder dem Klienten selbst getragen.

Tarifblatt

Die vollständige Übersicht aller Tarife stellen wir Ihnen als Tarifblatt zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder fordern Sie es über das Kontaktformular an — wir senden es Ihnen gerne zu.

Tarifblatt anfordern

Häufige Fragen

Fragen zu Kosten und Abrechnung

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Kassenpflichtige Pflegeleistungen werden bei entsprechender ärztlicher Verordnung nach den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet. Die Krankenversicherung übernimmt einen festgelegten Beitrag an die Pflegekosten. Für Klientinnen und Klienten fällt zusätzlich die gesetzliche Patientenbeteiligung von 20 % an, maximal jedoch CHF 15.35 pro Tag. Leistungen ausserhalb der kassenpflichtigen Pflege, wie beispielsweise Hauswirtschaft, Betreuung oder individuelle Zusatzleistungen, werden separat verrechnet und können je nach Versicherung teilweise über eine Zusatzversicherung gedeckt sein. Über sämtliche Kosten und Tarife informieren wir Sie transparent und beraten Sie gerne persönlich.

Wir rechnen Ihnen Ihre Situation gerne durch

Kosten sind bei Pflege zu Hause fast immer eine der ersten Fragen — und sie lassen sich am besten im Gespräch klären. Rufen Sie uns an, wir nehmen uns die Zeit.

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.